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  • Mandantenbrief November 2020

    Liebe Mandanten, Freunde und Bekannte,

    Bei Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenkassen war bisher ungeklärt, ob diese als Beitragsrückerstattung den steuerlichen Sonderausgabenabzug mindern. Der Bundesfinanzhof hat jetzt entschieden, dass dies zumindest dann nicht der Fall ist, wenn durch den Bonus ein finanzieller Aufwand des Steuerpflichtigen ausgeglichen wird.


    Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:

    • Frohe Kunde vom Bundesfinanzhof: Kommen Eltern für den Unterhalt ihres volljährigen Kindes auf, ist der Unterhaltshöchstbetrag nicht zwingend zu kürzen, wenn das Kind mit einem Lebensgefährten, der über ausreichendes Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt lebt.
    • Das Bundesfinanzministerium hat neue bzw. geänderte Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2020 veröffentlicht. Die Pauschbeträge sind nun aufgegliedert in halbjährliche Beträge.
    • Wird der Vorsteuerabzug wegen einer unvollständigen Rechnung in einer Betriebsprüfung versagt, kann dies zu hohen Nachzahlungszinsen führen. Erfreulich, dass hier die Rechtsprechung insoweit Abhilfe geschafft hat, als eine rückwirkende Rechnungsberichtigung unter gewissen Voraussetzungen möglich ist. In der Praxis wartete man seit Jahren auf eine Positionierung durch die Finanzverwaltung, die nun erfolgt ist.

    Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für November 2020. Viel Spaß beim Lesen!

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