Mandantenbrief Januar 2022
Liebe Mandanten, Freunde und Bekannte,
Die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht ist oft Anlass für Streit mit dem Finanzamt. Dies gilt auch für kleine Fotovoltaikanlagen, sodass die Finanzverwaltung hier jüngst eine Vereinfachung geschaffen hat: Die Liebhaberei auf Antrag. Da in diesem Schreiben einige Fragen offengeblieben sind, wurde es nun konkretisiert.
Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen:
- Das Finanzgericht München hat sich mit einer interessanten Frage befasst: Kann ein privates Veräußerungsgeschäft auch bei einer Trennung und der danach folgenden Ehescheidung vorliegen, wenn die Ehefrau mit der Zwangsversteigerung des Einfamilienhauses drohte, um den Ehemann zur Veräußerung seines Miteigentumsanteils zu bewegen? Die Antwort des Finanzgerichts lautet: Ja.
- Geben Kfz-Händler ihren Autokäufern eine Garantiezusage, müssen sie eine neue Sichtweise des Bundesfinanzministeriums beachten, die erhebliche versicherungs- und umsatzsteuerrechtliche Konsequenzen haben kann. Doch erst mal können Kfz-Händler aufatmen. Denn durch eine erneut verlängerte Übergangsfrist gelten die neuen Grundsätze erst für Garantiezusagen, die ab dem 1.1.2023 erteilt werden.
- Während der Coronapandemie haben viele Städte und Gemeinden den Einzug von Kindergarten- bzw. Kinderbetreuungsgebühren ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt darauf verzichtet. Dennoch haben Arbeitgeber ihre Zuschüsse weiter ausgezahlt. Eine – bundeseinheitlich abgestimmte – Verfügung der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen zeigt, wie bei der Lohnabrechnung vorzugehen ist.
Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2022. Viel Spaß beim Lesen!
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