Sonderausgabe CONORA Pandemie 2020

Sonderausgabe zurCorona-Pandemie 01 | 2020 Für Unternehmen Corona-Pandemie: Steuerstundungen, Besserungen beim Kurzarbeitergeld und arbeitsrechtliche Fragen | Die Corona-Pandemie stellt die Bevölkerung und die Unternehmen vor große Her- ausforderungen. Das wahre Ausmaß wird sich wohl erst in den nächsten Monaten zeigen. Viele Unternehmen (z. B. Gastronomen, Messebetreiber) spüren die Auswir- kungen allerdings bereits jetzt erheblich. Darauf hat die Bundesregierung reagiert und ein Schutzschild errichtet, das auf mehreren Säulen beruht. Zudem stellen sich viele arbeitsrechtliche und organisatorische Fragen . Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick mit Stand vom 17.3.2020.  | 1. Schutzschild für Unternehmen Das Finanz- und das Wirtschaftsminis- terium haben folgende Maßnahmen auf den Weg gebracht: 1.1 Kurzarbeitergeld Mit dem Gesetz zur befristeten krisen- bedingten Verbesserung der Regelun- gen für das Kurzarbeitergeld (vom 13.3.2020, BGBl I 2020, S. 493) hat die Bundesregierung einige Erleichterungen ins Leben gerufen. Die Bundesagentur für Arbeit hat die wichtigsten Neuerun- gen wie folgt zusammengefasst: • • Anspruch auf Kurzarbeitergeld be- steht, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten einen Arbeitsentgelt­ ausfall von mehr als 10 % haben. • • Anfallende Sozialversicherungs- beiträge für ausgefallene Arbeits- stunden werden zu 100 % erstattet. • • Leiharbeitnehmer können eben- falls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld. • • Auf den Aufbau negativer Arbeits- zeitsalden (wenn dies tarifvertrag- lich geregelt ist) kann verzichtet werden. Hintergrund: Kurzarbeitergeld ist eine Leistung aus der Arbeitslosenversiche- rung. Das Kurzarbeitergeld soll den Verdienstausfall der Arbeitnehmer zu- mindest teilweise ausgleichen. Zudem kann der Arbeitsplatz erhalten bleiben, obwohl die aktuelle Situation des Be- triebs Entlassungen notwendig machen würde. Die Höhe des Kurzarbeitergelds richtet sich danach, wie hoch der finanzielle Verlust nach der Zahlung von Steuern ist. Grundsätzlich werden rund 60 % des ausgefallenen Nettoentgelts be- zahlt. Lebt mindestens ein Kind mit im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld rund 67 % des ausgefallenen Nettoent- gelts (Quelle: Bundesagentur für Arbeit „Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer“). MERKE |  Bevor Betriebe Kurzarbei- tergeld beantragen, müssen Sie dieses bei der Agentur für Arbeit anzeigen. Weitere Informationen sowie ein An- tragsformular finden Sie unter: www. arbeitsagentur.de . 1.2 Steuerliche Liquiditätshilfe Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, werden die Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen, zur Senkung von Vorauszahlungen und im Bereich der Vollstreckung verbessert: • • Die Finanzbehörden können Steu- ern stunden , wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. • • Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, sollen die Steuervorauszah- lungen auf Antrag unkompliziert und schnell herabgesetzt werden. • • Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) bzw. Säumniszuschläge wird bis Ende 2020 verzichtet, solange der Schuld- ner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist. Bei den Steuern, die von der Zollver- waltung verwaltet werden (z. B. Ener- giesteuer), ist die Generalzolldirektion angewiesen worden, den Steuerpflich- tigen in entsprechender Art und Weise entgegenzukommen. Gleiches gilt für das Bundeszentralamt für Steuern, das bei seiner Zuständigkeit für die Versi- cherungssteuer und die Umsatzsteuer entsprechend verfahren wird. Inhaltsübersicht 1. Schutzschild für Unternehmen 1.1 Kurzarbeitergeld 1.2 Steuerliche Liquiditätshilfe 1.3 Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung 2. Wann muss der Arbeit- geber zahlen? 2.1 Arbeitnehmer ist möglicherweise infiziert 2.2 Quarantäne-Anordnung ist keine Krankheit 2.3 Ersatz des Verdienstaus- falls für Freiberufler/ Selbstständige? 2.4 Der Betrieb schließt seine Pforten – was nun? 2.5 Das Kind wird krank oder ist infiziert 2.6 Was ist bei Schließungen der Kita? 3. Vorsorge-/Notfallpläne Seite 1 Seite 1 Seite 2 Seite 2 Seite 2 Seite 3 Seite 3 Seite 4 Seite 4 Seite 4

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