Mandantenbrief 11 2020
2 11-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlie- ren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedi gen zu können. ◼◼ Sachverhalt Eheleute beauftragten ein Bauunternehmen mit der Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Un terkellerung auf einem in ihrem Eigentum ste henden Grundstück. Wegen gravierender Pla nungs- und Ausführungsfehler gingen die Steu erpflichtigen gegen das Unternehmen gerichtlich vor und zahlten im Streitjahr Gerichts-/Rechtsan waltskosten von rund 13.700 EUR. In ihrer Steuer erklärung machten sie die Prozesskosten als au ßergewöhnliche Belastungen geltend und wie sen auf ihre extrem angespannte finanzielle Si tuation hin – letztlich aber ohne Erfolg. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte zwar fest, dass die mit den Gerichtsverfahren ver folgten Ansprüche für die Steuerpflichtigen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung waren. Jedoch bestand für sie zu keiner Zeit die Ge- fahr, die Existenzgrundlage zu verlieren oder die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. Das Baugrund stück war nicht lebensnotwendig und hätte notfalls verkauft werden können. Außerdem waren die Aufwendungen nicht au- ßergewöhnlich. Denn der Erwerb eines Einfa milienhauses ist steuerlich ein Vorgang der normalen Lebensführung. Beachten Sie | Auch Baumängel sind nicht unüblich, sodass Prozesskosten wegen solcher Mängel grundsätzlich nicht als außergewöhnli che Belastungen abgezogen werden können. Quelle | FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.5.2020, Az. 3 K 2036/19, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 217027; FG Rheinland- Pfalz, PM vom 22.7.2020 ALLE STEUERZAHLER Kind wohnt mit Lebensgefährten zusammen: Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags | Leistungen von Eltern für den Unterhalt ihres in Ausbildung befindlichen Kindes, für das kein An spruch auf Kindergeld (mehr) besteht, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als außerge- wöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen. Lebt das Kind mit einem Lebensgefähr ten, der über ausreichendes Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt, ist der Höchstbe- trag nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht zu kürzen. | ALLE STEUERZAHLER Broschüre mit Steuertipps für Existenzgründer | Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Broschüre mit Steuertipps für Existenz- gründer aktualisiert (Stand: Februar 2020). | Neben wichtigen steuerlichen Aspekten bei der Existenzgründung enthält die rund 70 Seiten umfassende Broschüre des Finanzministeri ums Nordrhein-Westfalen darüber hinaus auch Informationen zum Gründungszuschuss und zeigt, wie eine ordnungsgemäße (umsatzsteu- erliche) Rechnung aussehen muss. Die Bro schüre kann unter www.iww.de/s3054 herun tergeladen werden.
RkJQdWJsaXNoZXIy Mzc5Mw==