Mandantenbrief 11 2020

2 11-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlie- ren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedi­ gen zu können. ◼◼ Sachverhalt Eheleute beauftragten ein Bauunternehmen mit der Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Un­ terkellerung auf einem in ihrem Eigentum ste­ henden Grundstück. Wegen gravierender Pla­ nungs- und Ausführungsfehler gingen die Steu­ erpflichtigen gegen das Unternehmen gerichtlich vor und zahlten im Streitjahr Gerichts-/Rechtsan­ waltskosten von rund 13.700 EUR. In ihrer Steuer­ erklärung machten sie die Prozesskosten als au­ ßergewöhnliche Belastungen geltend und wie­ sen auf ihre extrem angespannte finanzielle Si­ tuation hin – letztlich aber ohne Erfolg. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz stellte zwar fest, dass die mit den Gerichtsverfahren ver­ folgten Ansprüche für die Steuerpflichtigen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung waren. Jedoch bestand für sie zu keiner Zeit die Ge- fahr, die Existenzgrundlage zu verlieren oder die lebensnotwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können. Das Baugrund­ stück war nicht lebensnotwendig und hätte notfalls verkauft werden können. Außerdem waren die Aufwendungen nicht au- ßergewöhnlich. Denn der Erwerb eines Einfa­ milienhauses ist steuerlich ein Vorgang der normalen Lebensführung. Beachten Sie |  Auch Baumängel sind nicht unüblich, sodass Prozesskosten wegen solcher Mängel grundsätzlich nicht als außergewöhnli­ che Belastungen abgezogen werden können. Quelle |  FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 7.5.2020, Az. 3 K 2036/19, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 217027; FG Rheinland- Pfalz, PM vom 22.7.2020 ALLE STEUERZAHLER Kind wohnt mit Lebensgefährten zusammen: Keine Kürzung des Unterhaltshöchstbetrags |  Leistungen von Eltern für den Unterhalt ihres in Ausbildung befindlichen Kindes, für das kein An­ spruch auf Kindergeld (mehr) besteht, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als außerge- wöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen. Lebt das Kind mit einem Lebensgefähr­ ten, der über ausreichendes Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt, ist der Höchstbe- trag nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs nicht zu kürzen.  | ALLE STEUERZAHLER Broschüre mit Steuertipps für Existenzgründer |  Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Broschüre mit Steuertipps für Existenz- gründer aktualisiert (Stand: Februar 2020).  | Neben wichtigen steuerlichen Aspekten bei der Existenzgründung enthält die rund 70 Seiten umfassende Broschüre des Finanzministeri­ ums Nordrhein-Westfalen darüber hinaus auch Informationen zum Gründungszuschuss und zeigt, wie eine ordnungsgemäße (umsatzsteu- erliche) Rechnung aussehen muss. Die Bro­ schüre kann unter www.iww.de/s3054 herun­ tergeladen werden.

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