Mandantenbrief 10 2020

10-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS |  Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän­ dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge­ währ auszuschließen. Steuerinformationen für Oktober 2020 Der Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2020 liegt vor – mit inte­ ressanten Neuregelungen gerade im Bereich der Einkommensteuer. So gibt es z. B. beim steuermindernden Investitionsabzugsbetrag praxisrelevante Modifikationen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Alleinerziehende Steuerpflichtige, die im gemeinsamen Haushalt mit ihrem Kind leben, erhalten auf Antrag einen Entlastungsbetrag nach § 24b Ein­ kommensteuergesetz. Während das Bundesfinanzministerium diesen Be­ trag im Trennungsjahr der Eheleute nicht gewähren will, hat das Finanz­ gericht Niedersachsen einen zeitanteiligen Abzug zugelassen. Das letzte Wort hat nun der Bundesfinanzhof. „ „ Dauerhafte Verluste aus der Vermietung von Ferienwohnungen werden nur berücksichtigt, wenn die ortsübliche Vermietungszeit nicht erheblich unter­ schritten wird. Zu diesem Kriterium liefert die aktuelle Rechtsprechung neue Erkenntnisse. „ „ Die Fortführung einer freiberuflichen Tätigkeit in geringem Umfang ist für eine steuerbegünstigte Praxisveräußerung unschädlich. Erfreulich, dass sich die Finanzverwaltung nun der Meinung des Bundesfinanzhofs gebeugt hat, wonach eine geringfügige Tätigkeit auch die Betreuung neuer Mandate umfassen kann. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Oktober 2020. Viel Spaß beim Lesen!

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