Mandantenbrief 01 2019

01-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS | Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für Januar 2019 Am 23.11.2018 hat der Bundesrat zahlreichen Steuergesetzen zugestimmt, so- dass diese nun in Kraft treten können. Wie so oft wurden „kurz vor Tores- schluss“ noch einige Änderungen vorgenommen. Hierbei ist hervorzuheben, dass Dienstfahrräder und Jobtickets ab 2019 steuerfrei sind. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Weil die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grund- steuer verfassungswidrig sind, muss der Gesetzgeber eine Neuregelung vornehmen. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun zwei Modelle vorge- stellt, die in den nächsten Wochen und Monaten noch kontrovers diskutiert werden dürften: Ein Flächenmodell und ein wertabhängiges Modell. „ „ Verluste aus Vermietung und Verpachtung können steuerlich nur abgezo- gen werden, wenn der Vermieter eine Einkunftserzielungsabsicht hat, die das Finanzamt bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grund- sätzlich unterstellt. Aktuell hat das Finanzgericht Hamburg entschieden, dass eine auf Dauer angelegte Vermietung auch dann vorliegt, wenn sich der Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarfs vorbehält, um das Miet­ objekt später einem Angehörigen zu vermieten. „ „ Leistet ein Gesellschafter, der sich für Verbindlichkeiten der Kapitalge- sellschaft verbürgt hat, eine Einzahlung in die Kapitalrücklage, um seine Inanspruchnahme als Bürge zu vermeiden, führt dies zu nachträglichen Anschaffungskosten auf seine Beteiligung. Diese Entscheidung des Bun- desfinanzhofs ist insofern vorteilhaft, als sich dadurch ein Veräußerungs- oder Auflösungsgewinn vermindert oder ein entsprechender Verlust erhöht. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Januar 2019. Viel Spaß beim Lesen!

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