Mandantenbrief 02 2021

02-2021 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS | Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für Februar 2021 Das Jahressteuergesetz 2020 ist in Kraft! Es enthält zahlreiche steuerliche Änderungen, vor allem bei der Einkommensteuer. Kurz vor der Verabschie- dung wurden noch interessante Punkte eingefügt, zum Beispiel die tägliche Pauschale für das Homeoffice in Höhe von 5 EUR. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Der Bundesfinanzhof hat keine Steuerermäßigung für die Reinigung öffent- licher Straßen sowie für in Werkstätten erbrachte Handwerkerleistungen gewährt. Der Abzug scheiterte jeweils an dem Kriterium „haushaltsnah“. „ „ Eine im Kaufvertrag erfolgte Kaufpreisaufteilung auf den Grund und Boden und das (abschreibungsfähige) Gebäude kann grundsätzlich der Besteue- rung zugrunde gelegt werden. Spiegelt die Aufteilung jedoch die realen Wertverhältnisse nicht wider, ist eine andere Aufteilung erforderlich. Inte- ressant: Der Bundesfinanzhof hält in diesen Fällen eine vom Bundesfinanz- ministerium entwickelte Arbeitshilfe für ungeeignet. „ „ Die monatliche 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeit- nehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2021. Viel Spaß beim Lesen!

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