Mandantenbrief 02 2020

1 02-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN ALLE STEUERZAHLER Gesetzgebung: Energetische Sanierung wird gefördert und die Pendlerpauschale erhöht |  Erst im Vermittlungsausschuss konnten sich der Bundestag und der Bundesrat auf die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht einigen. Damit werden energetische Gebäudesanie- rungsmaßnahmen ab 2020 durch eine Steuerermäßigung gefördert. Berufspendler erhalten ab 2021 eine erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. | Energetische Sanierung von Gebäuden Energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude (be- günstigtes Objekt) werden ab 2020 durch eine Steuerermäßigung gefördert. Voraussetzung: Das Objekt ist bei der Durchführung der Maß- nahme älter als zehn Jahre (maßgebend ist der Herstellungsbeginn). Beachten Sie |  Die Förderung ist zeitlich be- fristet: Es werden energetische Maßnahmen gefördert, mit denen nach dem 31.12.2019 be- gonnen wird und die vor dem 1.1.2030 abge- schlossen sind. Begünstigte Maßnahmen sind: „ „ Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken, „ „ Erneuerung der Fenster, Außentüren oder der Heizungsanlage, „ „ Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsan- lage, „ „ Einbau von digitalen Systemen zur energeti- schen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung, „ „ Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind. Zu den Aufwendungen für energetische Maß- nahmen gehören auch die Kosten für die Ertei- lung der Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens und die Kosten für den Energieberater, wenn dieser mit der planeri- schen Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen beauftragt wurde. Gemeint sind Energieberater, die vom Bundes- amt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als fachlich qualifiziert zum Förderprogramm „Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort- Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ zugelassen sind. Beachten Sie |  Welche Mindestanforderungen für die energetischen Maßnahmen gelten, wurde in der Energetischen Sanierungsmaßnahmen- Verordnung (ESanMV) geregelt. Hier wurde auch der Begriff des Fachunternehmens klargestellt. Durch eine (nach amtlichem Muster) erstellte Bescheinigung des ausführenden Fachunter- nehmens ist nachzuweisen, dass die Vorausset- zungen erfüllt sind. Ferner muss der Steuer- pflichtige die Rechnung unbar bezahlt haben. Die Steuerermäßigung wird über drei Jahre ver- teilt. Je begünstigtes Objekt beträgt der Höchst- betrag der Steuerermäßigung 40.000 EUR . Die allgemeinen Aufwendungen werden mit 20 % berücksichtigt. Beachten Sie |  Davon abweichend vermindert sich die tarifliche Einkommensteuer um 50 % der Aufwendungen für den Energieberater. MERKE |  Soweit die Kosten als Betriebsausga- ben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt worden sind, scheidet eine Steuerermäßigung allerdings aus. Wird bereits die Steuerermäßi- gung für Handwerkerleistungen beansprucht, ist eine Steuerermäßigung für diese Aufwendungen ebenfalls ausgeschlossen. Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie Die Entfernungspauschale für Berufspendler wird ab dem 21. Kilometer (befristet bis 2026) erhöht – und zwar auf 35 Cent ab 2021 und auf 38 Cent ab 2024. Beachten Sie |  Die erhöhte Entfernungspau- schale gilt auch für Familienheimfahrten bei der doppelten Haushaltsführung.

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