Mandantenbrief 02 2020

02-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS |  Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für Februar 2020 Erst im Vermittlungsausschuss konnten sich der Bundestag und der Bundes- rat auf die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht eini- gen. Damit werden energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen ab 2020 durch eine Steuerermäßigung gefördert. Berufspendler erhalten ab 2021 eine erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Die Erbschaftsteuerbefreiung für den Erwerb eines Familienheims durch den überlebenden Ehegatten entfällt rückwirkend, wenn der Erwerber das Eigentum an dem Familienheim innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb auf einen Dritten überträgt. Eine Selbstnutzung zu Wohnzwecken aufgrund eines lebenslangen Nießbrauchs hilft hier nach einer Entschei- dung des Bundesfinanzhofs nicht weiter. „ „ Die neuen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) “ wurden nun vom Bundesfinanzministerium final veröffentlicht. Die neuen GoBD gelten ab dem 1.1.2020, wobei der Steuer- pflichtige sie auch bereits auf frühere Besteuerungszeiträume anwenden kann. „ „ Das Bundesfinanzministerium hat das Anwendungsschreiben zu § 6 Abs. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) überarbeitet. Dabei hat die Finanzver- waltung endlich die Urteile des Bundesfinanzhofs umgesetzt, nach denen die Grundidee der Gesamtplanrechtsprechung nicht auf die Fälle des § 6 Abs. 3 EStG anwendbar ist. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Februar 2020. Viel Spaß beim Lesen!

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