Mandantenbrief 12 2020

12-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS |  Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für Dezember 2020 Befinden sich ein (auch privat genutzter) Pkw oder ein häusliches Arbeits- zimmer im Betriebsvermögen, kann es bei einer Betriebsveräußerung, -auf- gabe oder Entnahme des Wirtschaftsguts zu einer bösen Überraschung kom- men. So hat der Bundesfinanzhof z. B. für das Arbeitszimmer entschieden, dass ein etwaiger Gewinn auch dann „voll“ zu versteuern ist, wenn die Auf- wendungen nicht oder nur beschränkt berücksichtigt wurden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Bei einer disquotalen Einlage in das Gesellschaftsvermögen einer KG ist Vorsicht geboten: Denn nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs kann eine Schenkung des Gesellschafters an einen anderen Gesellschafter vorliegen. „ „ Die Veräußerung einer Ferienwohnung innerhalb der Zehnjahresfrist des § 23 Einkommensteuergesetz unterliegt der Besteuerung, nicht jedoch die Veräußerung des Inventars. Nach der Sichtweise des Finanzgerichts Müns- ter handelt es sich bei dem veräußerten Inventar um Gegenstände des täg- lichen Gebrauchs, die außen vor bleiben. „ „ Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können Arbeitnehmer Unterkunftskosten nur bis maximal 1.000 EUR im Monat als Werbungskosten abziehen. Aufwendungen für Einrichtungsgegen- stände und Hausrat gehören jedoch nicht zu diesen Unterkunftskosten. Nun hat das Finanzgericht Saarland für Aufwendungen für einen (sepa- rat) angemieteten Pkw-Stellplatz nachgelegt. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2020. Viel Spaß beim Lesen!

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