Mandantenbrief 12 2020

MONATS-RUNDSCHREIBEN 9 12-2020 ABSCHLIESSENDE HINWEISE Verzugszinsen |  Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 1.1.2002 der Basiszinssatz nach § 247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 1.1. und 1.7. eines Jahres neu bestimmt.  | Der Basiszinssatz für die Zeit vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 beträgt -0,88 Prozent. Damit ergeben sich folgende Verzugszinsen: „ „ für Verbraucher (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 Prozent „ „ für den unternehmerischen Geschäftsver- kehr (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 Prozent* * für Schuldverhältnisse, die vor dem 29.7.2014 entstanden sind: 7,12 Prozent. Die für die Berechnung der Verzugszinsen an- zuwendenden Basiszinssätze betrugen in der Vergangenheit: ◼◼ Berechnung der Verzugszinsen Zeitraum Zins vom 1.1.2020 bis 30.6.2020 -0,88 Prozent vom 1.7.2019 bis 31.12.2019 -0,88 Prozent vom 1.1.2019 bis 30.6.2019 -0,88 Prozent vom 1.7.2018 bis 31.12.2018 -0,88 Prozent vom 1.1.2018 bis 30.6.2018 -0,88 Prozent vom 1.7.2017 bis 31.12.2017 -0,88 Prozent vom 1.1.2017 bis 30.6.2017 -0,88 Prozent vom 1.7.2016 bis 31.12.2016 -0,88 Prozent vom 1.1.2016 bis 30.6.2016 -0,83 Prozent vom 1.7.2015 bis 31.12.2015 -0,83 Prozent vom 1.1.2015 bis 30.6.2015 -0,83 Prozent vom 1.7.2014 bis 31.12.2014 -0,73 Prozent ABSCHLIESSENDE HINWEISE Steuern und Beiträge Sozialversicherung: Fälligkeitstermine in 12/2020 |  Im Monat Dezember 2020 sollten Sie insbesondere folgende Fälligkeitstermine beachten:  | Steuertermine (Fälligkeit): „ „ Umsatzsteuer (Monatszahler): 10.12.2020 „ „ Lohnsteuer (Monatszahler): 10.12.2020 „ „ Einkommensteuer (vierteljährlich): 10.12.2020 „ „ Kirchensteuer (vierteljährlich): 10.12.2020 „ „ Körperschaftsteuer (vierteljährlich): 10.12.2020 Bei einer Scheckzahlung muss der Scheck dem Finanzamt spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstermin vorliegen. Beachten Sie |  Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspä- teten Zahlung durch Überweisung endet am 14.12.2020 . Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungs- schonfrist ausdrücklich nicht für Zahlung per Scheck gilt. Beiträge Sozialversicherung (Fälligkeit): Sozialversicherungsbeiträge sind spätestens am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig, für den Beitragsmonat Dezem- ber 2020 am 28.12.2020.

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