Mandantenbrief 12 2019

2 12-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN Bei der Wohnungsbauprämie wurde die Förder­ höchstgrenze auf 700 EUR bzw. auf 1.400 EUR erhöht. Gleichzeitig wurde der Prämiensatz auf 10 % angehoben. Dies ergibt bei voller Aus­ schöpfung eine Prämie von 70 EUR für Singles und 140 EUR für Zusammenveranlagte pro Jahr. In den Genuss der Wohnungsbauprämie kom­ men diejenigen, die die höheren Einkommens­ grenzen von 35.000 EUR bzw. 70.000 EUR nicht überschreiten. Die neuen Werte gelten ab dem Sparjahr 2021. Quelle |  Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vor- schriften, BT-Drs. 19/14873 vom 6.11.2019; CDU/CSU-Bundes- tagsfraktion, PM vom 6.11.2019 ALLE STEUERZAHLER Gesetzesvorhaben: Eindämmung von Share Deals verschoben |  Mit dem „Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes“ will die Bundesregierung errei­ chen, dass Immobilieninvestoren die Grunderwerbsteuer nicht mehr so leicht umgehen können. Im Kern geht es darum, Steuergestaltungen mittels Share Deals im Grunderwerbsteuerrecht einzu­ dämmen. Doch dieses Gesetz wird nun nicht mehr in 2019 verabschiedet werden .  | Ursprünglich sollte das Gesetz bis Ende Novem­ ber 2019 in „trockenen Tüchern“ sein und die Än­ derungen zum 1.1.2020 in Kraft treten. In einer Pressemitteilung vom 24.10.2019 hat die SPD- Bundestagsfraktion aber nun mitgeteilt, dass die Neuregelungen nicht am 1.1.2020 in Kraft treten werden. Vielmehr soll das Gesetzge­ bungsverfahren im ersten Halbjahr 2020 zum Abschluss gebracht werden. Quelle |  SPD-Bundestagsfraktion, Pressemitteilung vom 24.10.2019 ALLE STEUERZAHLER Steuerliche Maßnahmen im Klimaschutzprogramm 2030 auf der Zielgeraden |  Am 15.11.2019 hat der Bundestag das „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ verabschiedet. Jetzt muss noch der Bundesrat zustimmen. Enthalten sind einige Steuer- entlastungen, die man im Blick haben sollte.  | Ermäßigte Umsatzsteuer für Bahnfahrten Bei der Umsatzsteuer werden derzeit u. a. die Umsätze im schienengebundenen Personen­ nah verkehr mit 7 % ermäßigt besteuert. Die Be­ günstigung soll nun (ab 1.1.2020) auf den schie­ nengebundenen Personen fern verkehr im Inland erweitert werden, ohne dass es auf die Beförde­ rungsstrecke ankommt. Beachten Sie |  Im Gegenzug zu dieser Steuer­ senkung soll die Luftverkehrsteuer steigen. Erhöhung der Entfernungspauschale Die Entfernungspauschale für Berufspendler soll ab 2021 um dann 5 Cent auf 35 Cent ab dem 21. Kilometer erhöht werden (für die ersten 20 Kilometer bleibt die Pauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer bestehen). Ende 2026 soll diese Regelung auslaufen. Ebenfalls befristet auf sechs Jahre soll die Anhe­ bung der Entfernungspauschale auch für Fami- lienheimfahrten bei der doppelten Haushalts­ führung gelten.

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