Mandantenbrief 12 2019

12-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS | Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän­ dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge­ währ auszuschließen. Steuerinformationen für Dezember 2019 Die Gesetzesmaschinerie läuft derzeit auf Hochtouren: Die Reform der Grund­ steuer und das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz sind nach der Zustimmung des Bundesrates bereits in „trockenen Tüchern“. Und auch das Jahressteuer­ gesetz 2019 und das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (u. a. Erhöhung der Entfernungspauschale und Förderung der energetischen Sanierung) sind auf der Zielgeraden. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Wird für ein langfristiges Darlehen erst nach dem Bilanzstichtag eine Ver­ zinsung vereinbart, schützt das nicht vor einer Abzinsung des Darlehensbe- trags. Die Folge: Der Abzinsungsgewinn unterliegt der Einkommen- und Gewerbesteuer. „ „ Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt, dass Gesellschafter einer Personengesellschaft rechtzeitig prüfen sollten, ob ihnen Sonderbetriebs- ausgaben entstanden sind und ob sie diese auch geltend gemacht haben. Eine spätere Berücksichtigung in einem Folgejahr scheidet nämlich grund­ sätzlich aus. „ „ Übernimmt ein Unternehmen die Umzugskosten seiner Arbeitnehmer we­ gen einer konzerninternen Funktionsverlagerung aus dem Ausland in das Inland, ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs ein Vorsteuerabzug möglich. Dies gilt zumindest dann, wenn ein übergeordnetes betriebliches Interesse an dem Umzug besteht. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Dezember 2019. Viel Spaß beim Lesen!

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