Mandantenbrief 08 2020

08-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS |  Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän- dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge- währ auszuschließen. Steuerinformationen für August 2020 Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist nach der Zustimmung des Bundes- rates „in trockenen Tüchern.“ Insbesondere die zeitlich befristete Senkung der Umsatzsteuersätze soll dazu beitragen, dass die Wirtschaft schnell wie- der in Schwung kommt. Die Senkung der Steuersätze hat zur Folge, dass Unternehmer – sofern noch nicht geschehen – schnellstens Anpassungen bei den Verbuchungs- und Kassensystemen vornehmen müssen. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Die Kosten eines Zivilprozesses, in dem ein Erbe vermeintliche zum Nach- lass gehörende Ansprüche des Erblassers geltend gemacht hat, können nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs als Nachlassregelungskos- ten bei der Erbschaftsteuer abzugsfähig sein. „ „ Bei fehlender zeitnaher Umsetzung einer in einem Versorgungsvertrag vereinbarten Erhöhung der Barleistungen scheidet ein Sonderausgaben- abzug für die Versorgungsleistungen aus. Diese Entscheidung des Finanz- gerichts Niedersachsen zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, die Regelun- gen im Übergabevertrag tatsächlich durchzuführen. „ „ Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und erster Tätig- keitsstätte deckt arbeitstäglich einen Hin- und einen Rückweg ab. Legt ein Arbeitnehmer an einem Arbeitstag nur einen dieser Wege zurück, ist für den betreffenden Arbeitstag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für August 2020. Viel Spaß beim Lesen!

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