Sonderausgabe Elektromobilität 2020

Lohnsteuer 3 LGP - LPG Löhne und Gehälter professionell „ „ bei der Ein-Prozent- sowie „ „ bei der 0,03-Prozent-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie fur Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Für die Anwendung der Ein-Prozent-Regelung ist nach R 8.1 Abs. 9 Nr. 1 S. 6 LStR der Bruttolistenpreis auf volle 100 Euro abzurunden. Nach Ansicht der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder soll die Abrundung nach der Reduzierung des Bruttolistenpreises erfolgen. ◼◼ Beispiel Arbeitgeber A überlässt Arbeitnehmer B im Außendienst ohne erste Tätigkeits­ stätte im Januar 2020 einen Elektro-Dienstwagen auch zur Privatnutzung (Brut­ tolistenpreis [BLP] 49.730 Euro, CO 2 -Emission unter 50 g je Kilometer). Der geld­ werte Vorteil von B pro Monat berechnet sich wie folgt: BLP 49.730 Euro Halber BLP 24.865 Euro (50 % x BLP) Abgerundeter BLP 24.800 Euro Geldwerter Vorteil pro Monat (1 %) 248 Euro Geldwerter Vorteil pro Jahr (1 %) 2.976 Euro Bei der Fahrtenbuchmethode werden zunächst alle Kosten des Fahrzeugs ermittelt und diese dann abhängig von den Fahrleistungen dem privaten und beruflichen Anteil zugeordnet. Bei der Bemessung der Abschreibung sind die Anschaffungskosten nur zur Hälfte/einem Viertel anzusetzen. Nutzt der Ar­ beitnehmer ein vom Arbeitgeber geleastes oder gemietetes Fahrzeug, sind die Leasing- oder Mietkosten auch nur zur Hälfte/einem Viertel anzusetzen. ◼◼ Beispiel Arbeitgeber A überlässt Arbeitnehmer C ein 2020 gekauftes Elektrofahrzeug als Dienstwagen (CO 2 -Emission: 0; BLP: 37.900 Euro). Die private Nutzung nach der Fahrtenbuchmethode beträgt 20 Prozent. Die Gesamtkosten im Jahr betragen 18.000 Euro, wobei darin 7.580 Euro Abschreibung enthalten sind. Der geldwerte Vorteil von C berechnet sich pro Monat wie folgt: Gesamtkosten 2020 für Dienstwagen 18.000 Euro ./. 75 % der in den Gesamtkosten enthaltenen Abschreibung ./. 5.685 Euro Reduzierte Gesamtkosten 12.315 Euro Geldwerter Vorteil pro Jahr (12.315 Euro x 20 %) 2.463 Euro Wichtig |  Die reduzierte Bemessungsgrundlage gilt nur für Zwecke der Lohn­ steuer bzw. der Einkommensteuer. Für Umsatzsteuerzwecke bleiben die un­ geminderten Bruttolistenpreise bzw. die vollen Gesamtkosten maßgebend. Erst reduzieren, dann abrunden Ermittlung des geldwerten Vorteils bei Fahrtenbuch- methode Halbierter Wert ab 2020 ein Viertel bei Abschreibung infolge hälftiger Anschaffungskosten

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