Sonderausgabe Elektromobilität 2020
Lohnsteuer 21 LGP - LPG Löhne und Gehälter professionell Überlassung durch Fahrradverleihfirma/Fahrradhändler als Arbeitgeber Einstufung als Fahrrad Erstmalige Überlassung vor 2019 Erstmalige Überlassung 01.01.2019 – 31.12.2030 Besteuerung 2019 Besteuerung ab 2020 (Elektro-) Fahrrad Bei Gewährung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn: Steuerfreiheit der kompletten Überlassung zur privaten Nutzung inklusive der Fahrten Wohnung–Tätigkeitsstätte (§ 3 Nr. 37 EStG) Bei Gehaltsumwandlung : Steuerpflicht der gesamten Privatnutzung mit monatlich ein Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten UVP; Ra battfreibetrag von 1.080 Euro abziehbar, sofern Bezug nicht nach § 40 EStG pauschal ver steuert wird. Bei Gehaltsumwandlung : Steuerpflicht der gesamten Privatnutzung mit monatlich ein Prozent der auf volle 100 Euro abgerundeten Hälfte der UVP; Rabattfreibetrag von 1.080 Euro abziehbar, sofern Bezug nicht nach § 40 EStG pauschal versteuert wird. Bei Gehaltsumwandlung : Steuerpflicht der gesamten Privatnutzung mit monatlich ein Prozent des auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der UVP; Rabattfreibetrag von 1.080 Euro abziehbar, sofern Bezug nicht nach § 40 EStG pauschal versteuert wird. Einstufung als Kfz* Erstmalige Überlassung vor 2019 Erstmalige Überlassung 01.01.2019 – 31.12.2030 Erstmalige Überlassung 2019 Erstmalige Überlassung ab 2020 Elektro- fahrrad Volle Bemessungsgrundlage bei Ein-Prozent- und 0,03-Pro zent-Regelung; bei Fahrten buchmethode werden bei Be messung der Abschreibung Anschaffungskosten voll ange setzt, bei geleastem/gemiete tem Elektrofahrrad die Lea sing- oder Mietkosten voll. Rabattfreibetrag von 1.080 Eu ro abziehbar, sofern Bezug nicht nach § 40 EStG pauschal versteuert wird. Hälftige Bemessungsgrundla ge bei Ein-Prozent- und 0,03-Prozent-Regelung; bei Fahrtenbuchmethode werden bei Bemessung der Abschrei bung Anschaffungskosten nur zur Hälfte angesetzt, bei ge leastem/gemietetem Elektro fahrrad die Leasing- oder Mietkosten nur zur Hälfte. Rabattfreibetrag von 1.080 Eu ro abziehbar, sofern Bezug nicht nach § 40 EStG pauschal versteuert wird. Für zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2030 angeschaffte Elektro fahrräder gilt: Auf ein Viertel reduzierte Be messungsgrundlage bei Ein- Prozent- und 0,03-Prozent- Regelung; bei Fahrtenbuchme thode werden bei Bemessung der Abschreibung die Anschaf fungskosten nur zu einem Vier tel angesetzt, bei geleastem/ gemietetemElektrofahrrad die Leasing- oder Mietkosten nur zu einem Viertel. Rabattfreibetrag von 1.080 Eu ro abziehbar, sofern Bezug nicht nach § 40 EStG pauschal versteuert wird. * Regeln gelten sowohl bei der Überlassung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn als auch bei Gehaltsumwandlung. (Hybrid-)Elektrofahrzeuge und Besteuerung der Privatnutzung Hier gelten je nach Jahr der Überlassung unterschiedliche lohnsteuerliche Spielregeln. Für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge, die im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 31.12.2030 erstmals überlassen werden, wurde die Bemes sungsgrundlage bei der Besteuerung der Privatnutzung reduziert. Für zwischen dem 01.01.2019 und 31.12.2030 angeschaffte reine Elektro-Fahr zeuge, die keine CO 2 -Emission haben und deren Bruttolistenpreis unter 40.000 Euro liegt, wird die steuerliche Bemessungsgrundlage auf ein Viertel reduziert. An wendbar ist diese Viertelung für Überlassungen seit dem 01.01.2020; dies gilt auch für entsprechende Elektrofahrzeuge, die bereits im Jahr 2019 ange schafft oder geleast und überlassen wurden.
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