Sonderausgabe Elektromobilität 2020

Lohnsteuer 19 LGP - LPG Löhne und Gehälter professionell Aufzeichnungen im Lohnkonto Das BMF verlangt nur zum Teil eine Aufzeichnung im Lohnkonto: Stromaufladung Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, die steuerfreien Vorteile (§ 3 Nr. 46 EStG) aus kostenlosen Aufladungen bzw. der vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Ladevorrichtungen im Lohnkonto aufzuzeichnen (BMF, Schrei­ ben vom 14.12.2016, Rz. 30). Ladevorrichtung Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Ladevorrichtung übereignet oder bezuschusst und diese Vorteile pauschal besteuert (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG), gilt: Diese Sachverhalte sind mit den Anschaffungskosten der Lade­ vorrichtung, mit der Zuschusszahlung oder den bezuschussten Aufwendun­ gen des Arbeitnehmers zu dokumentieren und als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren (BMF, Schreiben vom 14.12.2016, Rz. 31). Ausblick: Weitere Änderungen ab 2021 Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steu­ errecht wird die Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Entfer­ nungskilometer um 5 Cent auf 35 Cent befristet für den Zeitraum 2021 bis 2026 angehoben. Für Geringverdiener, die innerhalb des Grundfreibetrags liegen, wird eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent dieser Pauschale einge­ führt. In den Jahren 2024 bis 2026 können Fernpendler 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer geltend machen. Pauschalbesteuerte Leistungen gehören ins Lohnkonto Anhebung der Pendlerpauschale und neue Mobilitätsprämie

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