Sonderausgabe Elektromobilität 2020
Lohnsteuer 19 LGP - LPG Löhne und Gehälter professionell Aufzeichnungen im Lohnkonto Das BMF verlangt nur zum Teil eine Aufzeichnung im Lohnkonto: Stromaufladung Arbeitgeber sind nicht verpflichtet, die steuerfreien Vorteile (§ 3 Nr. 46 EStG) aus kostenlosen Aufladungen bzw. der vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassenen Ladevorrichtungen im Lohnkonto aufzuzeichnen (BMF, Schrei ben vom 14.12.2016, Rz. 30). Ladevorrichtung Soweit der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Ladevorrichtung übereignet oder bezuschusst und diese Vorteile pauschal besteuert (§ 40 Abs. 2 Nr. 6 EStG), gilt: Diese Sachverhalte sind mit den Anschaffungskosten der Lade vorrichtung, mit der Zuschusszahlung oder den bezuschussten Aufwendun gen des Arbeitnehmers zu dokumentieren und als Belege zum Lohnkonto aufzubewahren (BMF, Schreiben vom 14.12.2016, Rz. 31). Ausblick: Weitere Änderungen ab 2021 Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steu errecht wird die Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Entfer nungskilometer um 5 Cent auf 35 Cent befristet für den Zeitraum 2021 bis 2026 angehoben. Für Geringverdiener, die innerhalb des Grundfreibetrags liegen, wird eine Mobilitätsprämie von 14 Prozent dieser Pauschale einge führt. In den Jahren 2024 bis 2026 können Fernpendler 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer geltend machen. Pauschalbesteuerte Leistungen gehören ins Lohnkonto Anhebung der Pendlerpauschale und neue Mobilitätsprämie
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