Sonderausgabe Elektromobilität 2020
Lohnsteuer 18 LGP LPG Löhne und Gehälter - professionell lierung ist außerdem nur so lange zulässig, wie sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern. Wichtig | Begünstigt sind nur Arbeitgeberzuschüsse zu den Anschaffungs kosten einer privaten Ladevoreinrichtung des Arbeitnehmers sowie zu deren laufenden Betriebskosten (z. B. Wartung, Miete, Starkstromzähler). Den pri vaten Ladestrom selbst kann der Arbeitgeber nicht steuerbegünstigt bezu schussen. PRAXISTIPP | Handelt es sich nicht um einen Privatwagen des Arbeitnehmers, sondern um einen Dienstwagen, und gestattet der Arbeitgeber das Laden des Dienstwagens außerhalb des Firmengeländes (zu Hause oder bei Dritten), ist dieser Kostenersatz steuerfrei (§ 3 Nr. 50 EStG). Das BMF hat hierfür im Schrei ben vom 26.10.2017 monatliche Pauschalen festgelegt, die nach aktuellem Stand im Zeitraum vom 01.01.2017 bis 31.12.2020 gelten. Sie betragen mit zusätzlicher Lademöglichkeit beim Arbeitgeber ▪▪ 20 Euro für Elektrofahrzeuge und ▪▪ 10 Euro für Hybridelektrofahrzeuge, ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber ▪▪ 50 Euro für Elektrofahrzeuge und ▪▪ 25 Euro für Hybridelektrofahrzeuge. Reisekostenersatz bei Nutzung von Elektrofahrzeugen Nutzt ein Arbeitnehmer sein privates Elektrofahrzeug für Dienstfahrten, kann er die Kilometerpauschalen (zurzeit 30 Cent je gefahrenen km) auch dann noch ansetzen, wenn er hinsichtlich dieses Fahrzeugs vom Arbeitgeber steu erfreie Leistungen, z. B. Aufladungen oder pauschal besteuerte einmalige oder laufende Zuschüsse, erhält. Der Arbeitgeber kann ihm diese Reisekos ten steuerfrei erstatten (§ 3 Nr. 16 EStG). ◼◼ Beispiel: Reisekostenersatz für Elektrofahrzeug Arbeitnehmer H nutzt sein privates Elektrofahrzeug für eine Dienstreise von Köln nach Koblenz 110 km (Entfernung). Sein Arbeitgeber hatte ihm die Anschaffung einer Ladevorrichtung mit 1.000 Euro zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn bezuschusst und diesen Vorteil pauschal versteuert; zudem darf H auf dem Fir mengelände sein Elektrofahrzeug kostenlos mit Strom aufladen. Lohnsteuer: Der Arbeitgeber kann H trotz dieser Vergünstigungen grundsätz lich die Kilometerpauschale von 30 Cent steuerfrei erstatten, also 110 km x 2 Fahrten x 0,30 Euro = 66 Euro. (Erstattet der Arbeitgeber diese Kosten nicht steuerfrei, kann der Arbeitnehmer sie als Werbungskosten abziehen.) Umsatzsteuer: Eine etwaige Fahrtkostenvergütung des Arbeitgebers unter liegt als Geldleistung nicht der Umsatzsteuer. Wichtig | Wird die Dienstreise statt mit der Kilometerpauschale mit den tat sächlichen Fahrzeugkosten abgerechnet, sind die steuerfreien oder pauschal besteuerten Vorteile nicht in die Gesamtkosten einzubeziehen. Kostenloser Strom außerhalb des Betriebs ... ... nur für Dienst- wagen steuerfrei (nicht für Privat-Pkw) Reisekostenersatz bleibt steuerfrei Kilometerpauschale ist erstattungsfähig
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