Mandantenbrief 10 2020
6 10-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN wenn das Ursprungsdokument umsatzsteuer rechtlich eine Rechnung darstellt. Dies ist der Fall, wenn es folgende Mindest-Bestandteile enthält: Rechnungsaussteller, Leistungsem pfänger, Leistungsbeschreibung, Entgelt, ge sondert ausgewiesene Umsatzsteuer. Der Bundesfinanzhof fordert in diesem Zusam menhang nicht die inhaltliche Richtigkeit der Angaben. Dies darf allerdings nicht dazu füh ren, dass Angaben im Hinblick auf die Mindest- Bestandteile derart ungenau oder falsch sind, dass sie einem Fehlen dieser Angaben gleich zusetzen sind. So verhält es sich, wenn sich aus der Abrech nung keinerlei Anhaltspunkte für die Art des ge lieferten Gegenstandes oder der sonstigen Leis tung ergeben. Nach diesen Maßstäben fehlte es im Streitfall an einer berichtigungsfähigen Rechnung. Denn die Angabe „Sales Products“ nimmt Bezug auf Produktverkäufe, lässt jedoch die Art der verkauften Produkte gänzlich offen. Quelle | BFH-Urteil vom 12.3.2020, Az. V R 48/17, unter www. iww.de, Abruf-Nr. 217484 UMSATZSTEUERZAHLER Keine umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung bei Wohnsitz im Ausland | Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung auf solche Unternehmer beschränkt ist, die im Mitgliedstaat der Leistungserbringung ansässig sind. | Hintergrund: Kleinunternehmer müssen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn der Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich ma ximal 50.000 EUR beträgt und darüber hinaus im Vorjahr nicht mehr als 22.000 EUR betragen hat. Bei Anwendung dieses Wahlrechts entfällt jedoch auch der Vorsteuerabzug. Die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerrege lung beschränkt sich auf solche Unternehmer, die im Mitgliedstaat der Leistungserbringung ansässig sind. Die Ansässigkeit setzt eine dauernde Präsenz im Aufnahmemitgliedstaat voraus. Diese Prä senz muss nach außen erkennbar sein, etwa durch Geschäftsräume und Personal. Die Vermietung einer Wohnung ist (jedenfalls für die Anwendung der Kleinunternehmerrege lung) weder als ansässigkeits- noch als nieder lassungsbegründend anzusehen. Quelle | BFH-Urteil vom 12.12.2019, Az. V R 3/19, unter www. iww.de, Abruf-Nr. 215657 ARBEITGEBER Sozialversicherungspflicht: Kommanditist einer KG kann abhängig beschäftigt sein | Ob der Kommanditist einer Kommanditgesellschaft (KG) im Rahmen eines Beschäftigungsver hältnisses sozialversicherungspflichtig mitarbeitet oder ob er in seiner ausgeübten Tätigkeit selbst handelnder Mitunternehmer ist, beurteilt sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls. Darauf hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg hingewiesen und einen Kommanditisten im Streitfall als abhängig Beschäftigten eingestuft. |
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