Mandantenbrief 10 2020
2 10-2020 MONATS-RUNDSCHREIBEN Eine Neuregelung soll die Verwendung von In vestitionsabzugsbeträgen für Wirtschaftsgüter verhindern, die zum Zeitpunkt der Geltendma chung bereits angeschafft oder hergestellt wurden: Bis zum Ende der Einspruchsfrist der erst maligen Steuerfestsetzung geltend gemachte Abzugsbeträge können weiterhin für begüns tigte Wirtschaftsgüter unabhängig von deren Investitionszeitpunkt verwendet werden. Unzulässig sollen aber nachträglich bean tragte Investitionsabzugsbeträge sein, die nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der erst maligen Steuerfestsetzung oder der erstma ligen gesonderten Feststellung, also nach Ablauf der Einspruchsfrist von einem Monat, in Anspruch genommen wurden. Nach einem Beschluss des Bundesfinanzhofs (15.11.2017, Az. VI R 44/16) kann ein im Gesamt handsbereich einer Personengesellschaft be anspruchter Investitionsabzugsbetrag für Inves titionen eines Gesellschafters im Sonderbe triebsvermögen verwendet werden. Diese günstige Entscheidung hat das Bundes finanzministerium mit Schreiben vom 26.8.2019 offensichtlich nur ungern akzeptiert. Denn die se „Gestaltung“ soll nun ausgehebelt werden, indem die Hinzurechnung von Investitionsab zugsbeträgen nur in dem Vermögensbereich zulässig ist, in dem der Abzug erfolgt ist. ◼◼ Beispiel Wurde ein Investitionsabzugsbetrag im Sonder betriebsvermögen eines Mitunternehmers einer Personengesellschaft geltend gemacht, kann der Abzugsbetrag auch nur für Investitionen die ses Mitunternehmers in seinem Sonderbe triebsvermögen verwendet werden. Doch keine erweiterte Steuerpflicht auf Kapitalforderungen Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, sind nach Ablauf der einjäh rigen Spekulationsfrist steuerfrei. Nach Auffas sung des Bundesfinanzhofs (12.5.2015, Az. VIII R 4/15 und Az. VIII R 35/14) führen die Gewinne nicht zu Einkünften aus Kapitalvermögen , weil die Schuldverschreibung keine Kapitalforderung verbrieft, sondern einen Anspruch auf eine Sachleistung in Form der Lieferung von Gold. Das Bundesfinanzministerium wollte hier nun gegensteuern. Denn nach dem Referentenent wurf für ein Jahressteuergesetz 2020 sollten Er träge aus Kapitalforderungen auch vorliegen, wenn anstatt der Rückzahlung des Geldbetrags eine Sachleistung gewährt wird oder gewährt werden kann. Im Regierungsentwurf wurde dies aber nicht umgesetzt. Anleger können also (vor erst) aufatmen. Gehaltsextras Steuerfreie oder pauschalversteuerte Gehalts extras müssen in vielen Fällen (z. B. Kindergar tenzuschuss) zusätzlich zum ohnehin geschul deten Arbeitslohn geleistet werden. In drei Ur teilen hatte der Bundesfinanzhof (1.8.2019, Az. VI R 32/18, Az. VI R 21/17, Az. VI R 40/17) dieses Kri terium zugunsten von Arbeitgebern und Arbeit nehmern neu definiert. So ist z. B. ein arbeitsver traglich vereinbarter Lohnformenwechsel nicht schädlich für die Begünstigung. Nun soll dieser Rechtsprechung der Boden ent zogen werden: ◼◼ § 8 Abs. 4 EStG-Entwurf Im Sinne dieses Gesetzes werden Leistungen des Arbeitgebers oder auf seine Veranlassung eines Dritten (Sachbezüge oder Zuschüsse) für eine Beschäftigung nur dann zusätzlich zum oh nehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht, wenn 1. die Leistung nicht auf den Anspruch auf Ar beitslohn angerechnet, 2. der Anspruch auf Arbeitslohn nicht zugunsten der Leistung herabgesetzt, 3. die verwendungs- oder zweckgebundene Leis tung nicht anstelle einer bereits vereinbarten künftigen Erhöhung des Arbeitslohns gewährt und 4. bei Wegfall der Leistung der Arbeitslohn nicht erhöht wird. Umsatzsteuer Im Bereich der Umsatzsteuer stehen zwei Maß nahmen im Fokus:
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