Mandantenbrief 05 2019
7 05-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN Der Steuerpflichtige kann auch nicht in Gestalt einer fiktiven Eigenkapitalermittlung die zu be rechnenden Überentnahmen entsprechend der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögens vergleich beseitigen. Bei Einnahmen-Überschussrechnern kommt es somit für die Qualifikation als Überentnahme darauf an, ob die Entnahmen die Summe von Gewinn und Einlagen übersteigen. Beachten Sie | Man darf gespannt sein, ob der Bundesfinanzhof diese Entscheidung in der Re- vision bestätigen wird. Quelle | FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8.10.2018, Az. 5 K 1034/16, Rev. BFH Az. VIII R 38/18, unter www.iww.de , Abruf-Nr. 207923; BFH-Urteil vom 14.3.2018, Az. X R 17/16 GESELLSCHAFTER UND GESCHÄFTSFÜHRER VON KAPITALGESELLSCHAFTEN Keine Werbungskosten: Gegenseitige Risikolebensversicherungen von Gesellschaftern | Beiträge für eine Risikolebensversicherung, die ein Gesellschafter auf das Leben eines anderen Ge sellschafters abschließt, sind auch dann nicht betrieblich veranlasst, wenn die Versicherungsleistungen für betriebliche Risiken verwendet werden sollen. Einen Abzug als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit hat das Finanzgericht Nürnberg abgelehnt. | ◼◼ Sachverhalt Nach Meinung des Gesellschafter-Geschäftsfüh rers war die Risikolebensversicherung beruflich veranlasst. Er argumentierte u. a. wie folgt: Sein Einkommen hänge auch von der Arbeitskraft sei nes Vorstandskollegen ab. Dessen Tod würde un weigerlich dazu führen, dass das Unternehmen nicht fortbestehen und er somit kein Einkommen mehr erzielen könne. Daher gelte die Bedingung, dass der Tod des jeweils anderen durch eine Risi kolebensversicherung abzusichern und die Prä mie aus der Vorstandsvergütung als Privatperson zu leisten sei. Ferner müsse die Versicherungs leistung zweckgebunden genutzt werden, um den Fortbestand des Unternehmens zu sichern. Diese Argumentation überzeugte das Finanzge richt nicht. Denn entscheidend ist die Art des versicherten Risikos. Auch wenn wirtschaftliche Risiken abgesichert werden sollten, ist das ver sicherte Risiko, also der Todesfall des Vorstands/ Gesellschafters, dem allgemeinen Lebensrisiko zuzurechnen. Beachten Sie | Gegen diese Entscheidung hat der Gesellschafter Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Quelle | FG Nürnberg, Urteil vom 17.10.2018, Az. 5 K 663/17, NZB BFH Az. VIII B 159/18, unter www.iww.de , Abruf-Nr. 207540 ARBEITGEBER Zoll deckt mehr Mindestlohnverstöße auf | Der Zoll hat im vergangenen Jahr deutlich mehr Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufge deckt. Die Zahl ist von 1.316 Fällen in 2015 auf 6.220 Fälle in 2018 gestiegen (davon 2.744 Fälle von Mindestlohnunterschreitungen). Dies teilte das Bundesfinanzministerium mit. | Nach einem Gesetzentwurf soll die zuständige Sondereinheit beim Zoll durch zusätzliche Be fugnisse und mehr Personal gestärkt werden. Damit soll auch die Einhaltung der Mindestlohn verpflichtungen besser überprüft werden können. Quelle | BMF vom 25.3.2019: „Jahresbilanz 2018 – Zoll deckt mehr Mindestlohnverstöße auf“; Entwurf eines Gesetzes gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch, BR- Drs. 97/19 vom 1.3.2019
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