Mandantenbrief 05 2019
6 05-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN FREIBERUFLER UND GEWERBETREIBENDE Abzinsung von Verbindlichkeiten mit 5,5 %: FG Hamburg gewährt vorläufigen Rechtsschutz | Unverzinsliche Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag mehr als zwölf Monate beträgt und die nicht auf einer Anzahlung oder Vorauszahlung beruhen, sind mit 5,5 % abzuzinsen. Das Finanz gericht Hamburg hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzinsungszinssatzes und hat daher in einem Verfahren Aussetzung der Vollziehung gewährt. | Begründung: Wegen der anhaltenden Niedrig- zinsphase sind die in den Steuergesetzen fest gelegten Zinssätze (z. B. 6 % für Nachzahlungs zinsen) in die Kritik geraten, weil sie den Bezug zum langfristigen Marktzinsniveau verloren ha- ben. So sind z. B. beim Bundesverfassungsge richt einige Verfahren zur Frage der Verfas sungsmäßigkeit anhängig. Quelle | FG Hamburg, Beschluss vom 31.1.2019, Az. 2 V 112/18; FG Hamburg, PM Nr. 2/2019 vom 5.2.2019; Verfahren beim BVerfG: Az. 2 BvR 2706/17, Az. 2 BvL 22/17, Az. 1 BvR 2237/14, Az. 1 BvR 2422/17 FREIBERUFLER UND GEWERBETREIBENDE Überentnahmen bei Einnahmen-Überschussrechnung: Das Eigenkapital ist nicht relevant | Schuldzinsen sind nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Nach Ansicht des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz liegen Überentnahmen bei der Einnahmen-Überschussrechnung bereits dann vor, wenn die Entnahmen des Steuerpflichtigen die Summe der Einlagen und des Ge winns des Wirtschaftsjahres übersteigen. Mangels Bilanzierung und Ausweises eines Eigenkapitals ist es hier irrelevant, ob das Eigenkapital aufgebraucht ist. | Hintergrund Werden Überentnahmen getätigt, ist ein Teil der betrieblichen Schuldzinsen nicht als Betriebs ausgaben abziehbar. 6 % dieser Überentnahmen sind als nicht ab ziehbare Betriebsausgaben zu behandeln. Überentnahmen der Vorjahre werden zu den laufenden Überentnahmen addiert. Unterent nahmen der Vorjahre werden von den laufen den Überentnahmen abgezogen. Zinsen bis zu 2.050 EUR (Sockelbetrag) sind uneinge schränkt abziehbar. MERKE | Ausgenommen sind Schuldzinsen, die aus Darlehen zur Finanzierung von Wirtschafts gütern des Anlagevermögens resultieren. Der Bundesfinanzhof hat 2018 entschieden, dass der Schuldzinsenabzug nur für den Fall eingeschränkt werden soll, dass der Steuer pflichtige mehr entnimmt als ihm hierfür an Ei- genkapital zur Verfügung steht. Beachten Sie | Diese Entscheidung betrifft Steuerpflichtige, die ihren Gewinn mittels Be triebsvermögensvergleich (= Bilanzierung) er mitteln. Ob diese Grundsätze auch bei der Ge winnermittlung durch Einnahmen-Überschuss rechnung gelten, wo kein Eigenkapital auszu weisen ist, hat der Bundesfinanzhof nicht ent schieden. Die Entscheidung Verzichtet der Steuerpflichtige auf die Erstel lung einer Eröffnungsbilanz und deren stich tagsbezogene jährliche Fortführung, die das Eigen- und Fremdkapital aufgliedert, kann er nicht für sich in Anspruch nehmen, dass seine Überentnahmen sein vorhandenes Eigenkapital nicht aufgebraucht haben.
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