Mandantenbrief 05 2019
2 05-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN ALLE STEUERZAHLER Der neue Verspätungszuschlag wird nun vielfach automatisch festgesetzt | Wenn Steuerpflichtige ihre Steuererklärungen zu spät einreichen, kann das Finanzamt einen Ver spätungszuschlag festsetzen. Das sogenannte Ermessen des Finanzbeamten wurde durch das Ge setz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (vom 18.7.2016) jedoch erheblich einge- schränkt. Das heißt: Oft entsteht ein Verspätungszuschlag nun automatisch. Für die Einkommen steuererklärung sind die Neuregelungen erstmals für die Steuererklärung 2018 zu beachten. Inter essante Aspekte hierzu hat der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) zusammengestellt. | In einer Tabelle zeigt der DStV bei welcher Art der Erklärung ein automatischer Verspätungszuschlag in welcher Höhe festgesetzt wird. Bezieht sich eine Steuererklärung auf ein Kalen- derjahr (z. B. Einkommensteuer- oder Körper schaftsteuererklärung), dann gilt Folgendes: ◼◼ Verspätungszuschlag für Jahressteuererklärungen Voraussetzung Bescheid mit Ausweis einer fest gesetzten Steuer Höhe 0,25 % der um die festgesetz ten Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerab zugsbeträge verminderten festgesetzten Steuer mindestens 25 EUR je angefangenen Monat der eingetretenen Verspätung maximal 25.000 EUR Zeitpunkt für einen automatischen Verspätungs- zuschlag Abgabe nach 14 Monaten nach Ablauf des Kalender jahrs (unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige steuer lich beraten wird) In Beraterfällen: nach Ablauf der Frist für eine Vorabanfor derung Beachten Sie | Setzt die Finanzverwaltung eine Steuer auf 0 EUR fest oder kommt es zu einer Steuererstattung, greift der automatische Ver spätungszuschlag nicht. Hier liegt die Festset zung im Ermessen der Finanzbehörden. MERKE | Wird ein Steuerpflichtiger nach ge setzlichem Fristablauf erstmals aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben, von der er bis dato dachte, sie nicht abgeben zu müssen, ist noch nicht automatisch ein Verspätungszu schlag entstanden. Erst wenn die durch das Fi nanzamt bezeichnete Frist zur Abgabe ver streicht, wird ein Verspätungszuschlag fällig. Diese Regelung soll insbesondere Rentner „ver schonen“, die vom Finanzamt eine Nichtveranla gungs-Bescheinigung oder eine Mitteilung erhal ten haben, künftig nicht mehr erklärungspflichtig zu sein. Diese können in späteren Veranlagungs zeiträumen dennoch durch Rentenerhöhungen zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sein. Daher kann es passieren, dass das Finanz amt Steuererklärungen für länger zurückliegende Zeiträume anfordert. Die Regelung soll nun ver hindern, dass dies zulasten der Betroffenen geht. Quelle | Regelungen zum Verspätungszuschlag in § 152 AO; DStV: „Wer zu spät kommt, den bestraft der (automatische) Verspätungszuschlag!“, unter www.iww.de/s2592 ALLE STEUERZAHLER Berücksichtigung des Altersentlastungsbetrags beim Verlustvortrag | Nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln ist der Altersentlastungsbetrag bei der Ver- lustfeststellung auch dann zu berücksichtigen, wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Ver lust weiter erhöht. Da gegen diese Entscheidung aber bereits die Revision anhängig ist, muss nun der Bundesfinanzhof entscheiden. |
RkJQdWJsaXNoZXIy Mzc5Mw==