Mandantenbrief 02 2021

7 02-2021 MONATS-RUNDSCHREIBEN Unter Berücksichtigung der von den Arbeitneh- mern geleisteten Eigenanteile wurde daher die 44 EUR-Freigrenze eingehalten, sodass der geldwerte Vorteil aus der Teilnahme an dem Firmenfitnessprogramm nicht zu versteuern war. Freibetrag bei betrieblicher Gesundheitsförderung Unter gewissen Voraussetzungen können Leis- tungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben steuer- und sozialversicherungsfrei erbracht werden, soweit die Zuwendungen an einen Mitarbeiter 600 EUR im Jahr nicht übersteigen (Freibetrag). Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe fallen unter die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 Einkommensteuergesetz aber insbe- sondere nicht: Mitgliedsbeiträge in Sportverei- nen, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtun- gen. Ausnahme: Die Teilnahme an den nach § 20 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch V zertifizierten Kursen setzt zwingend eine Mitgliedschaft vor- aus und die Kosten der Kurse werden über die Mitgliedsbeiträge abgerechnet und durch Be- scheinigungen nachgewiesen. Quelle | BFH-Urteil vom 7.7.2020, Az. VI R 14/18, unter www. iww.de, Abruf-Nr. 219499; BFH, PM Nr. 59/2020 vom 17.12.2020; OFD Karlsruhe, Verfügung vom 21.7.2020, Az. S 2342/135-St 142 ARBEITNEHMER Zur Besteuerung des Dienstwagens bei Tätigkeit im Homeoffice | Viele Arbeitnehmer arbeiten wegen der Coronapandemie von zu Hause aus. Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden also oft nicht durchgeführt. Das Landesamt für Steu- ern Niedersachsen hat nun darauf hingewiesen, dass im Bereich der Dienstwagenbesteuerung keine neuen Regelungen geplant sind, um einer nur geringfügigen Nutzung eines Firmenwagens Rechnung zu tragen. | Hintergrund: Wird der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung ermittelt, müssen Arbeitneh- mer zusätzlich monatlich 0,03 % des Listen- preises für jeden Entfernungskilometer ver- steuern, wenn der Dienstwagen auch für Fahr- ten zwischen Wohnung und erster Tätigkeits- stätte überlassen wird. Wird der Pkw aber mo- natlich an weniger als 15 Tagen für diese Fahr- ten genutzt, können sie die Einzelbewertung wählen. Sie müssen dann pro Fahrt nur 0,002 % des Listenpreises pro Entfernungskilometer versteuern. Das Wahlrecht kann für das Kalenderjahr nur einheitlich ausgeübt werden. Ein Wechsel wäh- rend des Kalenderjahres ist unzulässig. Wurde ARBEITGEBER Meldung zur Sozialversicherung: Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ ab 2021 entfallen | Das Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ wurde mit Wirkung ab 2021 aus dem Arbeitgeber- Meldeverfahren entfernt (Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl I 2020, S. 1248). Der Grund: In der Praxis bestand seit vielen Jahren Unsi- cherheit über die Verwendung des Kennzeichens. Nach Überprüfung der verschiedenen Konstella- tionen wurde festgestellt, dass dieses Kennzeichen nicht zwingend benötigt wird. |

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