Mandantenbrief 02 2021
3 02-2021 MONATS-RUNDSCHREIBEN ausgehebelt: Die Hinzurechnung von IAB ist nur in dem Vermögensbereich zulässig, in dem der Abzug erfolgt ist. Weitere Änderungen in Kürze Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags (von 2.400 EUR auf 3.000 EUR) und des Ehrenamts- freibetrags (von 720 EUR auf 840 EUR) ab 2021. Anhebung der Freigrenze für Sachbezüge (von 44 EUR auf 50 EUR) ab 2022. Die Anhebung des Entlastungsbetrags für Allein- erziehende auf 4.008 EUR sollte ursprünglich nur für 2020 und 2021 gelten. Diese Befristung wurde nun aufgehoben. Verrechenbare Verluste bei Termingeschäf- ten: Anhebung der Grenze von 10.000 EUR auf 20.000 EUR. Quelle | Jahressteuergesetz 2020, BGBl I 2020, S. 3096 ALLE STEUERZAHLER Keine Steuerermäßigung für Werkstattleistungen und Straßenreinigungen | Der Bundesfinanzhof hat eine Steuerermäßigung für die Reinigung öffentlicher Straßen sowie für in Werkstätten erbrachte Handwerkerleistungen abgelehnt. Der Abzug scheiterte jeweils an dem Kriterium „haushaltsnah “. | Hintergrund Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwer- kerleistungen können Steuerpflichtige nach § 35a Einkommensteuergesetz (EStG) eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 % der Auf- wendungen geltend machen, wobei gewisse Höchstbeträge zu beachten sind. Reinigung der Fahrbahn einer öffentlichen Straße Im Streitfall machte eine Steuerpflichtige Kos- ten für die Fahrbahnreinigung einer öffentlichen Straße als haushaltsnahe Dienstleistung (§ 35a Abs. 2 EStG) geltend. Sie war zur Reinigung der vor ihrem Haus entlangführenden öffentlichen Straße und des (Geh)Wegs verpflichtet. Die Durchführung der Reinigung oblag dem Land Berlin als öffentliche Aufgabe, die Kosten wur- den aber zu 75 % auf die Anlieger abgewälzt. Die unter § 35a Abs. 2 EStG fallenden Leistun- gen müssen eine hinreichende Nähe zur Haus- haltsführung aufweisen bzw. mit dieser in Zu- sammenhang stehen. Zwar kann die Inan- spruchnahme von Dienstleistungen auch au- ßerhalb der Grundstücksgrenze begünstigt sein. Es muss sich hierbei jedoch um Tätigkeiten handeln, die ansonsten üblicherweise von Fami- lienmitgliedern erbracht und in unmittelbarem räumlichen Zusammenhang zum Haushalt durchgeführt werden und dem Haushalt dienen. Diese Voraussetzungen sind bei der Reinigung der Fahrbahn einer Straße nicht erfüllt. Die Rei- nigung obliegt regelmäßig der jeweiligen Ge- meinde als öffentliche Aufgabe. Selbst wenn die Reinigungspflicht auf die Anlieger abge- wälzt wird, ändert dies nichts am Ergebnis. Beachten Sie | Ferner stellte der Bundesfi- nanzhof heraus, dass es in Bezug auf die öffent- liche Fahrbahn an dem erforderlichen räum- lich-funktionalen Zusammenhang zum Haus- halt fehlt. Dieser endet an der Bordsteinkante, d. h. mit dem öffentlichen Gehweg. PRAXISTIPP | Anders sieht es jedoch aus, wenn der Eigentümer oder Mieter zur Reinigung oder Schneeräumung von Gehwegen verpflichtet ist. Soweit dieser Entscheidung des Bundes finanzhofs aus 2014 jedoch zu entnehmen sein sollte, dass sich die Steuerermäßigung darüber hinaus auch auf die Aufwendungen des Winter- dienstes für die Fahrbahn bezieht, hält der Bun- desfinanzhof daran nicht fest.
RkJQdWJsaXNoZXIy Mzc5Mw==