Mandantenbrief 02 2019
2 02-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN ALLE STEUERZAHLER Kraftfahrzeugsteuer ist auch bei einem Dieselfahrverbot zu zahlen | Das Finanzgericht Hamburg hat die Klage eines Dieselfahrers abgewiesen, der mit Blick auf die Dieselfahrverbote eine Herabsetzung der Kraftfahrzeugsteuer begehrte . Weil das Finanzgericht die Revision nicht zugelassen hat, hat der Steuerpflichtige Nichtzulassungsbeschwerde beim Bun desfinanzhof eingelegt. | ◼◼ Sachverhalt Der Halter eines Diesel-Pkw, der die Emissions klasse Euro 5 erfüllt, wehrte sich gegen die Fest setzung der Kraftfahrzeugsteuer. Weil in einzel nen Städten und Gemeinden die Straßennutzung für seinen Pkw durch Dieselfahrverbote einge schränkt werde, widerspreche die Steuerfestset zung dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Be steuerung. Besteuerungsgrundlage sei der Schadstoffaus stoß. Durch das Fahrverbot sei sein Fahrzeug po tenziell weniger schädlich, weil es in den Fahr verbotszonen keine Stickoxide mehr ausstoße. Doch dieser Auffassung ist das Finanzgericht Hamburg nicht gefolgt. Der Besteuerungstatbestand ist bereits ver wirklicht, wenn das Fahrzeug nach den ver kehrsrechtlichen Bestimmungen zum Verkehr zugelassen wurde. Ob das Fahrzeug überhaupt genutzt wird und welche Straßen befahren bzw. nicht befahren werden, ist nach der gesetzli chen Ausgestaltung der Kraftfahrzeugsteuer unerheblich. Dass der Steuerpflichtige mit seinem Euro- 5-Fahrzeug wegen zwischenzeitlich von einzel nen Kommunen (wie auch der Freien und Han sestadt Hamburg) verhängter Fahrverbote ein zelne Straßen nicht befahren darf, berührt daher die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer nicht. Eine Reduzierung bzw. Aufhebung der Kraft fahrzeugsteuer ist gesetzlich nicht vorgesehen. Quelle | FG Hamburg, Urteil vom 14.11.2018, Az. 4 K 86/18 O, NZB BFH Az. III B 2/19, unter www.iww.de , Abruf-Nr. 205922; FG Hamburg, PM vom 21.11.2018 ALLE STEUERZAHLER Prozesskosten für Umgangsrechtsstreit als außergewöhnliche Belastungen? | Der Gesetzgeber hat den Abzug von Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen ab dem Veranlagungszeitraum 2013 grundsätzlich abgeschafft. Lediglich dann, wenn es sich um Aufwen dungen handelt, ohne die der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu kön nen, liegt eine Ausnahme vor. Das Finanzgericht München hat nun entschieden, dass ein solcher Fall auch bei Prozesskosten infolge eines Umgangsrechtsstreits betreffend das gemeinsame Kind vorliegen kann. | ◼◼ Sachverhalt Im Streitfall standen der Drogenkonsum, eine extremistische Gesinnung sowie psychisch und physisch aggressives Verhalten des nicht sorge berechtigten Vaters im Raum. Bislang hatte die ser keinen Kontakt zur inzwischen sechsjähri gen Tochter. Der Vater machte jedoch nun ein Umgangsrecht mit ihr gerichtlich geltend. Im Zuge des Gerichts verfahrens wurde durch einen Diplom-Psycholo gen eine Stellungnahme zum persönlichen Um gangskontakt erstellt. Danach wurde der Kontakt zwischen der Tochter und ihrem Vater nicht als mit dem Kindeswohl vereinbar angesehen.
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