Mandantenbrief 04 2019
7 04-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN auch für die im Immobilienbereich weit ver breiteten Grundstücksgemeinschaften von Be deutung. Mit seiner Entscheidung schloss sich der Bun desfinanzhof zudem der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an, nach der technische Schutzrechte nicht urheberrechtlich geschützt sind. Undmangels Urheberrechtsschutz kommt eine Steuersatzermäßigung auf 7 % nicht in Betracht. Darüber hinaus bejahte der Bundesfinanzhof eine Steuerhinterziehung durch den U. Denn dieser hätte bei der Abgabe von Voranmeldun gen auf der Grundlage des ermäßigten Steuer satzes dem Finanzamt mitteilen müssen, dass ihm gegenüber nach dem Regelsteuersatz von 19 % abgerechnet wurde. Beachten Sie | In der Praxis besteht nun Unsi cherheit, wie mit der Entscheidung umzugehen ist. Denn die Rechtsprechungsänderung steht im Widerspruch zur Sichtweise der Finanzver- waltung, wonach eine Bruchteilsgemeinschaft Unternehmer sein kann. Eine zeitnahe Stel lungnahme der Finanzverwaltung ist insoweit wünschenswert. Quelle | BFH-Urteil vom 22.11.2018, Az. V R 65/17, unter www. iww.de, Abruf-Nr. 206994; BFH, PM Nr. 5 vom 6.2.2019; A 2.1. Abs. 2 UStAE ARBEITGEBER Lohnsteuerliche Spielregeln für die Nutzung von Essensgutscheinen | Viele Arbeitgeber bezuschussen die arbeitstägliche Verpflegung ihrer Arbeitnehmer. Dabei kann es sich um Zuschüsse zu Kantinenmahlzeiten oder um Essensgutscheine handeln, die beispiels weise in Restaurants eingelöst werden können. Das Bundesfinanzministerium hat jüngst ein neues Anwendungsschreiben veröffentlicht, in dem die Spielregeln festgelegt sind, wonach als Arbeits lohn nicht der Wert des Zuschusses, sondern nur der amtliche Sachbezugswert anzusetzen ist. | Damit der Sachbezugswert (Werte für 2019: Frühstück = 1,77 EUR, Mittag- und Abendessen jeweils 3,30 EUR) angesetzt werden kann, müs sen nach dem Schreiben des Bundesfinanzmi nisteriums folgende Punkte sichergestellt sein : Der Zuschuss darf den amtlichen Sachbe zugswert der Mahlzeit um nicht mehr als 3,10 EUR übersteigen. 2019 darf ein Essens zuschuss also maximal 6,40 EUR (3,30 EUR + 3,10 EUR) betragen. Der Zuschuss darf den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigen. Für jede Mahlzeit kann lediglich ein Zuschuss arbeitstäglich (ohne Krankheits-, Urlaubstage) beansprucht werden. Mit dem Essensgutschein muss eine Mahl zeit erworben werden. Werden einzelne Le- bensmittel erworben, müssen diese zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen be stimmt sein. Der Zuschuss kann nicht von Arbeitnehmern beansprucht werden, die eine Auswärtstätig- keit ausüben, bei der die ersten drei Monate noch nicht abgelaufen sind. MERKE | Die Einhaltung der Voraussetzungen für den Ansatz einer Mahlzeit mit dem amtlichen Sachbezugswert muss der Arbeitgeber im Ein zelnen nachweisen bzw. dokumentieren. Leistet der Arbeitnehmer einen Eigenanteil, dann ist dieser vom steuerlich maßgeblichen Wert der Mahlzeit (amtlicher Sachbezugswert oder tatsächlicher Preis) abzuziehen. Das nach folgende Beispiel verdeutlicht die Vorgehens weise:
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