Mandantenbrief 11 2019

3 11-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN MERKE |  Führt der Arbeitgeber keine Amortisa­ tionsprognose durch, stellt die Überlassung der Fahrberechtigung zunächst in voller Höhe steuer­ pflichtigen Arbeitslohn dar. Erst am Jahresende darf dann eine Korrektur erfolgen. Entfernungspauschale und Aufzeichnungspflichten Die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitge­ berleistungen mindern die bei der Einkommen­ steuerveranlagung abziehbare Entfernungs- pauschale (maximal bis auf 0 EUR). Auch hierzu regelt die Finanzverwaltung mehrere Details. Beachten Sie |  Der Gesetzgeber will mit dem Jahressteuergesetz 2019 nachbessern: Künftig soll die Ausgabe eines Jobtickets mit 25 % durch den Arbeitgeber pauschal versteuert werden können. Dafür soll die Anrechnung auf die Entfernungspauschale entfallen. Der Arbeitgeber muss die steuerfreien Arbeit­ geberleistungen im Lohnkonto aufzeichnen und in der Lohnsteuerbescheinigung bescheinigen. Quelle |  BMF-Schreiben vom 15.8.2019, Az. IV C 5 - S 2342/19/10007 :001, unter www.iww.de , Abruf-Nr. 210780 ALLE STEUERZAHLER Grundstücksenteignung ist kein privates Veräußerungsgeschäft |  Private Veräußerungsgeschäfte mit Grundstücken, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt, unterliegen der Besteuerung. Da der Eigen­ tumsverlust durch Enteignung aber keine Veräußerung ist, so der Bundesfinanzhof, ist ein etwaiger Gewinn nicht zu versteuern.  | ◼◼ Sachverhalt Der Steuerpflichtige A hatte an einem unbebau­ ten Grundstück in 2005 einen zusätzlichen Mit­ eigentumsanteil per Zwangsversteigerung er­ worben. So wurde er zum Alleineigentümer. Drei Jahre später erließ die Stadt einen Sonde­ rungsbescheid nach dem Bodensonderungsge­ setz, wodurch das Eigentum auf die Stadt über­ ging. Hierfür erhielt der A eine Entschädigung. Hinsichtlich des in der Zwangsversteigerung erworbenen Anteils nahm das Finanzamt ein Veräußerungsgeschäft an und setzte Einkom­ mensteuer fest. Der Bundesfinanzhof hat eine andere Sichtweise: Die Begriffe „Anschaffung“ und „Veräußerung“ erfassen entgeltliche Erwerbs- und Übertra­ gungsvorgänge, die wesentlich vom Willen des Steuerpflichtigen abhängen. An einer willentli­ chen Übertragung auf eine andere Person fehlt es aber, wenn – wie bei einer Enteignung – der Verlust des Eigentums am Grundstück ohne maßgeblichen Einfluss des Steuerpflichtigen (und ggf. auch gegen seinen Willen) stattfindet. Quelle |  BFH-Urteil vom 23.7.2019, Az. IX R 28/18, unter www. iww.de, Abruf-Nr. 211256; BFH, PM Nr. 59 vom 19.9.2019 ALLE STEUERZAHLER Besteuerung eines einmaligen Sterbegeldes aus einer betrieblichen Altersversorgung |  Ein Sterbegeld, das eine Pensionskasse an Erben zahlt, die nicht zugleich Hinterbliebene im Sinne der Altersvorsorgeversicherung sind, unterliegt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Düssel­ dorf der Einkommensteuer. Da diese Rechtsfrage aber bisher nicht höchstrichterlich entschieden ist, wurde die Revision zugelassen, die inzwischen beim Bundesfinanzhof anhängig ist.  |

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