Mandantenbrief 05 2019

05-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE HAFTUNGSAUSSCHLUSS | Die in dieser Ausgabe stehenden Texte sind nach bestemWissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der stän­ dige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Ge­ währ auszuschließen. Steuerinformationen für Mai 2019 Fragen rund um die Entfernungspauschale beschäftigen immer wieder die Finanzgerichte. So hat jüngst das Finanzgericht Thüringen entschieden, dass ein Taxi als öffentliches Verkehrsmittel gilt. Damit können die Taxikosten an­ gesetzt werden, soweit sie den im Kalenderjahr insgesamt als Entfernungs­ pauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Weniger erfreulich: Aufwendun­ gen für unfallbedingte Sach- und Personenschäden sollen nach zwei weite­ ren Entscheidungen durch die Entfernungspauschale abgegolten sein. Darüber hinaus ist in diesem Monat auf folgende Aspekte hinzuweisen: „ „ Die ortsübliche Vergleichsmiete zur Feststellung einer nur verbilligten gewerblichen Vermietung muss sich an dem örtlichen Markt orientieren. Ein Gutachten auf der Grundlage statistischer Annahmen (EOP-Methode) ist somit ungeeignet. „ „ Die Auswirkungen der Investmentsteuerreform zeigen sich nun für Privat­ anleger in den Steuerbescheinigungen und in den Steuererklärungen für 2018. Beispielsweise wurden zwei neue Anlagen zur Anlage KAP aufgelegt. „ „ Überentnahmen bei der Einnahmen-Überschussrechnung liegen bereits vor, wenn die Entnahmen des Steuerpflichtigen die Summe der Einlagen und des Gewinns des Wirtschaftsjahres übersteigen. Mangels Bilanzierung und Ausweises eines Eigenkapitals ist es hier nach Ansicht des Finanzge­ richts Rheinland-Pfalz irrelevant, ob das Eigenkapital aufgebraucht ist. Diese und weitere interessante Informationen finden Sie in der Ausgabe für Mai 2019. Viel Spaß beim Lesen!

RkJQdWJsaXNoZXIy Mzc5Mw==