Mandantenbrief 07 2019

8 07-2019 MONATS-RUNDSCHREIBEN ARBEITNEHMER Werbungskosten: Sky-Bundesliga-Abo kann die Einkommensteuer mindern |  Die Aufwendungen eines Fußballtrainers für ein Sky-Bundesliga-Abonnement können Werbungs- kosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sein. Dies gilt nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs zumindest dann, wenn tatsächlich eine weitaus überwiegende berufliche Verwendung vorliegt.  | ◼◼ Sachverhalt Ein hauptamtlicher Torwarttrainer eines Lizenz- fußballvereins erzielte Einkünfte aus nicht- selbstständiger Tätigkeit. Er schloss beim Pay- TV-Sender „Sky“ ein Abonnement ab, das sich aus den Paketen „Fußball Bundesliga“, „Sport“ und „Sky Welt“ zusammensetzte. Den Aufwand für das Paket „Bundesliga“ machte er als Wer- bungskosten geltend. Begründung: Er schaue die Bundesligaspiele ganz überwiegend nur zum Kenntnisgewinn im Zusammenhang mit seiner Trainertätigkeit. Das Finanzamt und das Finanzgericht Düsseldorf lehnten den Werbungskostenabzug ab, weil das Sky-Bundesliga-Abonnement privat und nicht be- ruflich veranlasst sei. Der Bundesfinanzhof sah das jedoch differenzierter. Werbungskosten sind Aufwendungen zur Er- werbung, Sicherung und Erhaltung der Einnah- men. Die Aufwendungen müssen also beruflich veranlasst sein, wobei eine geringfügige private Mitbenutzung unschädlich ist. Beachten Sie |  Eine Aufteilung der Kosten kommt (nur) in Betracht, sofern der den Beruf fördernde Teil der Aufwendungen sich nach ob- jektiven Maßstäben zutreffend und in leicht nachprüfbarer Weise abgrenzen lässt. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte den Wer- bungskostenabzug insbesondere deshalb ab- gelehnt, weil es das Sky-Paket mit einer allge- meinbildenden Tageszeitung verglich, deren Aufwendungen im Gegensatz zu einer Fach- zeitschrift nicht abzugsfähig sind. Der Bundesfinanzhof stellte allerdings heraus, dass das Sky-Bundesliga-Abonnement nicht den Bereich Sport allgemein, sondern nur Bundesligaspiele umfasst. Zwar ist der Inhalt nicht auf ein Fachpublikum zugeschnitten. Aber bei einem (Torwart)Trainer eines Lizenz- fußballvereins hielt der Bundesfinanzhof eine weitaus überwiegende berufliche Nutzung des Pakets „Bundesliga“ jedenfalls nicht für aus- geschlossen. Der Bundesfinanzhof hat die Vorentscheidung aufgehoben. Das Finanzgericht muss nun im zweiten Rechtsgang die tatsächliche Verwen- dung des Sky-Bundesliga-Abonnements fest- stellen. Dabei kommt auch die Vernehmung von Trainerkollegen und Spielern in Betracht. Quelle |  BFH-Urteil vom 16.1.2019, Az. VI R 24/16, unter www. iww.de, Abruf-Nr. 208757; BFH, PM Nr. 27 vom 8.5.2019 ABSCHLIESSENDE HINWEISE Finanzverwaltung setzt Zinsen vorläufig fest |  Wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase sind die in den Steuergesetzen festgelegten Zinssätze (z. B. 0,5 % pro Monat für Nachzahlungszinsen) in die Kritik geraten, weil sie den Bezug zum lang- fristigen Marktzinsniveau verloren haben. So sind z. B. beim Bundesverfassungsgericht einige Ver- fahren zur Frage der Verfassungsmäßigkeit anhängig. Hierauf hat das Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben vom 2.5.2019, Az. IV A 3 - S 0338/18/10002) nun reagiert und die Finanzämter ange- wiesen, dass sämtliche erstmalige Zinsfestsetzungen, in denen der Zinssatz von 0,5 % pro Monat angewendet wird, nur noch vorläufig erfolgen. |

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